AnfG Anfechtungsgesetz
AnfG
Anfechtungsgesetz
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Insolvenzrecht u.Ä.
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