AnfG Anfechtungsgesetz
AnfG
Anfechtungsgesetz
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Wegen der Erstattung einer Gegenleistung oder wegen eines Anspruchs, der infolge der Anfechtung wiederauflebt, kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Insolvenzrecht u.Ä.
Notizen
zu § 12 AnfG
Keine Notizen vorhanden.