BedGgstV Bedarfsgegenständeverordnung
BedGgstV
Bedarfsgegenständeverordnung
Spezialisierungen
Lebensmittelrecht
Bei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Lebensmittelrecht
Notizen
zu § 5 BedGgstV
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