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in § 5 BedGgstV

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Bedarfsgegenständeverordnung

Spezialisierungen

Lebensmittelrecht

Bei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Lebensmittelrecht
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