DRiG Deutsches Richtergesetz
DRiG
Deutsches Richtergesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Verwaltungsprozessrecht
Notizen
zu § 1 DRiG
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