EnFG Energiefinanzierungsgesetz
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Energiefinanzierungsgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Netzbetreiber müssen bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden.
Quelle: BMJ
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zu Energie- & Umweltrecht
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