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EuMahnverfVO
Verweise
in Art. 4 EuMahnverfVO

EuMahnverfVO  
Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind.
Quelle: EURLEX
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