EuWG Europawahlgesetz
EuWG
Europawahlgesetz
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.
Quelle: BMJ
Import:
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
zu § 3 EuWG
Keine Notizen vorhanden.