MarkenG Markengesetz
MarkenG
Markengesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz
Markenrecht
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Markenrecht
Notizen
zu § 2 MarkenG
Keine Notizen vorhanden.