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StGB
Verweise
in § 25 StGB

StGB  
Strafgesetzbuch

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Quelle: BMJ
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