Search
KfzPflVV
References
in § 7 KfzPflVV

KfzPflVV  
Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Leistungsfreiheit hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen Vermögensvorteils unbeschränkt. Gleiches gilt hinsichtlich des Mehrbetrages, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Anspruch ganz oder teilweise unberechtigt anerkennt oder befriedigt, eine Anzeigepflicht verletzt oder bei einem Rechtsstreit dem Versicherer nicht dessen Führung überläßt.
Source: BMJ
Imported:
Documents
for Straßenverkehrsrecht
notes
for § 7 KfzPflVV
No notes available.