KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 243)
- R 1
- Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung
- R 2
- Rückgewinnung und Regenerierung von Lösemitteln
- R 3
- Recycling und Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)
- R 4
- Recycling und Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
- R 5
- Recycling und Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
- R 6
- Regenerierung von Säuren und Basen
- R 7
- Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen
- R 8
- Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
- R 9
- Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungen von Öl
- R 10
- Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung
- R 11
- Verwendung von Abfällen, die bei einem der in R 1 bis R 10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden
- R 12
- Austausch von Abfällen, um sie einem der in R 1 bis R 11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen
- R 13
- Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der in R 1 bis R 12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung bis zur Sammlung auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle)
Quelle: BMJ
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