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in § 38 SchAG NRW

SchAG NRW  
Schiedsamtsgesetz NRW

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Recht der juristischen Berufe

Wird die Gegenpartei gesetzlich vertreten, so ist die Terminnachricht auch der vertretenden Person zuzustellen. Diese ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zuzulassen.
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