StFG Stabilisierungsfondsgesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.
Quelle: BMJ
Import: