Suche

StFG  
Stabilisierungsfondsgesetz

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art nach diesem Gesetz. Im Übrigen bleibt die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte unberührt. Dabei entscheidet der Bundesgerichtshof in erster und letzter Instanz.
Quelle: BMJ
Import: